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Überblick

Zusammen mit Experten aus niedersächsischen Landkreisen und Städten haben wir das Fachverfahren Übergang Schule Beruf entwickelt.

Das Fachverfahren Übergang Schule Beruf bietet den zuständigen Fachkoordinatoren die Möglichkeit, die Schulpflichterfüllung der Schülerinnen und Schüler zu kontrollieren und durchzusetzen.

Im folgenden Video erfahren Sie, wie das Fachverfahren funktioniert.


Am Übergang von der abgebenden Schule zum Berufsleben gehen einige Schülerinnen und Schüler (SuS) “verloren”. Das hat verschiedenste Gründe, deren Ursachenermittlung oft schwierig ist.
Der erste Schritt besteht darin, die SuS zu ermitteln, die nicht bei den berufsbildenden Schulen und vergleichbaren Einrichtungen ankommen. Diese Aufgabe übernimmt das Fachverfahren Übergang Schule Beruf.

In den abgebenden Schulen müssen alle SuS angeben, was sie nach dem voraussichtlichen Abschluss machen möchten. Dies ist über das Fachverfahren Übergang Schule Beruf auf komfortable Art und Weise möglich. Die SuS erhalten von den abgebenden Schulen einen s. g. Token (Laufzettel), um damit die bereits importierten Stammdaten zu prüfen und ihre Wünsche zum weiteren Werdegang anzugeben.

Die aufnehmenden Schulen, vor allem die Berufsschulen, erhalten nach Freigabe durch die abgebenden Schulen automatisch die Unterlagen der SuS, die dorthin möchten. Die Übergabe der Daten erfolgt erst, nachdem sich die SuS mit ihrem Token dort angemeldet haben! Das Token ist so lange gültig, bis SuS tatsächlich von der aufnehmenden Schule als angekommen gekennzeichnet worden sind.

Alle SuS, die dort ankommen werden im System als versorgt gekennzeichnet. Alle übrigen SuS werden als unversorgt in einer eigenen Liste geführt.

Download des DIN A4 Flyers
Übersicht der Akteure und deren wesentlichen Aktivitäten

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Im Sinne der Prinzipien Privacy by Design und Privacy by Default wird sichergestellt, dass alle personenbezogenen Daten durch die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Fachverfahren so erhoben werden, dass für die Personen der Datenschutz sichergestellt wird.

Es werden nur die personenbezogenen Daten erhoben, die zwingend für die Bearbeitung erforderlich sind.

Nach Zweckerfüllung werden die Daten pseudonymisiert.

Auf Wunsch können bereits hinterlegte Daten durch die Person selbst restlos gelöscht werden.