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Das Standard-Fachverfahren für das Übergangsmanagement: Übergang Schule Beruf

Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz des Standard-Fachverfahrens für das Übergangsmanagement: Übergang Schule Beruf.

Seit über 25 Jahren entwickelt die Firma connedata Software und Internet-Applikationen für Ämter und Behörden.

Eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen während der Entwicklung garantiert ein leistungsstarkes wie praxisorientiertes Produkt.

Das Fachverfahren Übergang Schule Beruf haben wir gemeinsam mit Experten aus Jugendämtern der niedersächsischen Landkreise und Städte entwickelt.

Allein in Niedersachsen arbeiten mittlerweile über ein Drittel aller Landkreise erfolgreich mit den Fachverfahren von connedata.

Kernidee des Verfahrens gem. §31 NSchG

In §31 Abs. 3 heißt es:
“Wechselt eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die Schule innerhalb Niedersachsens, so übermittelt die abgebende Schule der aufnehmenden Schule die in Absatz 2 Satz 3 genannten personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers und der gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter. 2 Die aufnehmende Schule übermittelt der abgebenden Schule die Aufnahmeentscheidung. 3 Bis zur Übermittlung der Aufnahmeentscheidung durch die aufnehmende Schule obliegt der abgebenden Schule die Gewährleistung der Erfüllung der Schulpflicht.”

Genau darum kümmert sich unser Fachverfahren Übergang Schule Beruf und liefert valide Informationen über den Aufnahmestatus der SuS.

Im folgenden Video erfahren Sie, wie das Fachverfahren funktioniert.


Wechseln schulpflichtige SuS die Schule innerhalb Niedersachsens, so muss die abgebende Schule der aufnehmende Schule personenbezogene Daten der SuS und der gesetzliches Vertreter übermitteln.

Die aufnehmede Schule übermittelt der abgebenden Schule die Aufnahmeentscheidung.

Bis zur Aufnahmeentscheidung ist die abgebende Schule für die Gewährleistung der Erfüllung der Schulfplicht zuständig.

Unser Fachverfahren übermittelt nicht nur die personenbezogenen Daten von der abgebenden Schule bis zur aufnehmenden Schule (Danis, Sibank etc.) auf elektronischem Wege. Die Bestätigung seitens der aufnehmenden Schule und die Kenntnisnahme seitens der abgebenden Schule werden ebenfalls direkt sichergestellt.

Beim Übergang Schule Beruf bietet das Fachverfahren den Prozesskoordinatoren eine einfache Einsichtnahme auf die Daten von Schülerinnen und Schülern welche nicht bei einer weiterführenden Schule angekommen sind. Neben der Nichtaufnahme bei der gewünschten Zielschule gibt es weitere Gründe wie “Umzug in einen anderen Landkreis”, “FSJ”, “BFD” etc., die ausgewertet werden können.

Wir stellen Ihnen unser Fachverfahren gerne in einer unverbindlichen Onlinepräsentation vor.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns: +49 491 92765-19.